Nordamerika

Präsidenten-Sohn Hunter Biden wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt

Hunter Biden, der Sohn von US-Präsident Joe Biden, ist wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt worden. Er soll beim Kauf der Waffe seine Drogenabhängigkeit verschwiegen haben. Ein geplanter Deal mit der Staatsanwaltschaft im Bundesstaat Delaware zu den Vorwürfen war zuvor geplatzt.
Präsidenten-Sohn Hunter Biden wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagtQuelle: AFP © SAUL LOEB

Der Sohn von US-Präsident Joe Biden, Hunter Biden, ist wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt worden. Er soll beim Kauf seine Drogenabhängigkeit verschwiegen haben. In der am Donnerstag von einer sogenannten Grand Jury im Bundesstaat Delaware erhobenen Anklage wird Hunter Biden vorgeworfen, 2018 kurzzeitig einen Revolver besessen zu haben, obwohl ihm dies als Drogenkonsumenten verboten war. 

Er habe gegenüber dem Waffenhändler falsche Angaben gemacht, um den Colt kaufen zu können. Ein geplanter Deal mit der Staatsanwaltschaft im Bundesstaat Delaware zu den Vorwürfen war zuvor geplatzt. Das US-Justizministerium hatte im August einen Sonderermittler für die Untersuchungen gegen Joe Bidens Sohn eingesetzt. Dieser hatte bereits zuvor wegen Geschäftspraktiken gegen Hunter Biden ermittelt. Hunter Biden ist seit Jahren im Fokus der Justiz, unter anderem wegen mutmaßlicher Steuervergehen.

Für Joe Biden, der sich im kommenden Jahr um eine zweite Amtszeit im Weißen Haus bewerben will, kommen diese Nachrichten nun ungelegen. Überraschen dürfte die drei Punkte umfassende Anklage allerdings nicht: Der in dem Fall zuständige Sonderermittler David Weiss hatte bereits vergangene Woche angekündigt, dass er eine Anklage gegen den Präsidentensohn im Verlauf des Monats anstrebe.

Hunter Biden hatte eigentlich im Juni im Zuge einer Vereinbarung mit der Bundesstaatsanwaltschaft von Delaware illegalen Waffenbesitz sowie Steuervergehen eingeräumt. Im Gegenzug für ein Schuldbekenntnis in beiden Fällen sollte er nur eine milde Strafe erhalten. Außerdem wäre ihm ein Prozess erspart geblieben.

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