Meinung

Irre Propaganda: Deutsche Medien hetzen gegen "faule Putzkräfte"

Reinigungsfirmen bangten um ihre Arbeitskräfte. Diese kündigten neuerdings angeblich reihenweise, um sich mit Bürgergeld "auszuruhen". Diese Geschichte tischten zahlreiche Leitmedien jüngst ihren Lesern auf. In Wahrheit handelt es sich um trickreich zusammengedichtete Propaganda.
Irre Propaganda: Deutsche Medien hetzen gegen "faule Putzkräfte"Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/FrankHoermann/SVEN SIMON/www.imago-images.de

Von Susan Bonath

Jeder will es sauber haben. Doch in wohl keiner anderen Branche leiden Arbeitskräfte in Deutschland so sehr unter der Abwertung ihres Schaffens wie in der Gebäudereinigung – finanziell, strukturell und ideell. Geringe Löhne trotz großer körperlicher Belastung, Zwang zu hoher Flexibilität, familienunfreundliche, meist gestückelte Arbeitszeiten, hohe Teilzeit-, Leiharbeits- und Minijobquoten, miese Arbeitsbedingungen mit vielen unbezahlten Überstunden und fehlende Anerkennung prägen ihren Alltag.

Ohne dies nur ansatzweise zu würdigen, hetzten zahlreiche Medien nun ausgerechnet gegen sie: "Faule" Putzkräfte würden kündigen, um lieber Bürgergeld zu beziehen. Die auf einer "Umfrage unter Arbeitgebern" beruhende Hetzkampagne ist geprägt von Halbwahrheiten, Auslassungen, Verallgemeinerungen und purer Verachtung. Die Absicht dahinter ist unschwer zu erahnen: Arme gegeneinander aufhetzen, Niedriglöhner einschüchtern und Zustimmung in der Mittelschicht für weiteren Sozialabbau erzielen.

Hetze zugunsten von Lohndrückern

Angeblich, so wetterte Bild in bekannter Manier, habe eine (bisher noch unveröffentlichte) Umfrage ergeben, dass "mehr als zwei Drittel aller Chefs" von Reinigungsfirmen es bereits erlebt hätten, dass Beschäftigte kündigten, weil sie dann Bürgergeld bekämen. Grund sei eine angebliche, zu hohe Grundsicherung.

Das Springer-Boulevardblatt berief sich dabei auf einen nicht weniger unsachlichen Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) unter dem reißerischen Titel "Lieber Bürgergeld als Arbeit".

Die selbsterklärt bürgerlich-konservative Tageszeitung zog herb vom Leder. Es gebe ein "Problem mit dem Lohnabstandsgebot", zitierte sie CDU-Chef Friedrich Merz. Es brauche mehr "Arbeitsanreize", griff sie das polemische Repertoire der FDP auf.

Auch der Münchner Merkur ließ sich nicht lumpen, gegen die Ausgebeuteten, die angeblich "keine Lust auf Arbeit" hätten, zu hetzen. Die Reinigungsfirmen machten sich "Sorgen" wegen der geplanten Bürgergelderhöhung, schwadronierte das Blatt im Sinne der Unternehmen. Auf die Idee, zu fragen, ob die gezahlten Löhne angesichts der hohen Inflation zum Leben nicht mehr reichen, kam die Zeitung nicht.

Vage Floskeln statt konkreter Aussagen

Statt konkreter Zahlen bringen sämtliche Berichte nur vage Floskeln. So heißt es etwa, bei 28,4 Prozent der befragten Unternehmen hätten "bereits mehrere Beschäftigte mit konkretem Verweis auf das Bürgergeld gekündigt oder eine Kündigung in Aussicht gestellt". Ja was denn nun von beidem, könnte man fragen. Und war dieser angebliche "Verweis" vielleicht einfach nur Bestandteil einer Kritik an zu geringen Löhnen und zu schlechten Arbeitsbedingungen? Ist Kritik daran heute etwa nicht mehr erlaubt?

Dann heißt es: "Weitere 40 Prozent sprechen noch von Einzelfällen". Auch hier bleibt völlig unklar, um welche Art von "Einzelfällen" es sich eigentlich gehandelt hat. Diese vagen Aussagen allein bestätigen nach Auffassung der Qualitätsjournalisten bereits einen schrecklichen "Trend": Das Bürgergeld werde immer mehr "ein Konkurrent zum Lohnangebot" der Arbeitgeber. Ob das vielleicht daran liegt, dass dieses zu niedrig ist?

Viele Fragen bleiben somit offen: Wie viele haben wirklich gekündigt? Waren das Vollzeitkräfte? Wie viele Teilzeitkräfte und Minijobber waren dabei, die ohnehin mit Bürgergeld aufstocken? Wie viele davon haben einfach nur den Job gewechselt und sich mit so einem Vergleich über den schlechten Lohn beschwert? Spielt vielleicht auch die Fantasie zorniger Chefs eine Rolle für das Umfrageergebnis?

Fast nur Teilzeit für Hungerlohn

Ein paar Fakten: Als die Politik vergangenes Jahr beschlossen hatte, per Eingriff den Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro pro Stunde zu erhöhen, lag der unterste Tariflohn für Gebäudereiniger bei 11,55 Euro, also darunter. Seither gilt für Putzkräfte eine Lohngrenze von 13 Euro pro Stunde, ab Januar 2024 soll diese auf 13,50 Euro steigen.

Mini- und Teilzeitjobs überwiegen in dieser Branche bei weitem. Vor neun Jahren arbeitete weniger als die Hälfte aller Reinigungskräfte überhaupt in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Von diesen waren gerade einmal 28 Prozent in Vollzeit tätig. Das dürfte heute nicht viel anders sein. 

Mit anderen Worten: Aufgrund der hohen Teilzeit- und Minijobquote verdienen überhaupt nur etwa 14 von 100 Reinigungskräften genug, um über den Hartz-IV- beziehungsweise Bürgergeldsatz zu kommen. Ganze 86 Prozent der Arbeiter – zumeist Frauen – in diesem Gewerbe müssten also ohnehin ihren mageren Lohn aufstocken, sofern sie keinen besser verdienenden Partner haben.

"Sofort Bürgergeld" gibt es nicht

Auch das Märchen von der "sozialen Hängematte", in die sich die nicht näher bezifferten und benannten angeblich kündigungswilligen Arbeitskräfte sofort begeben könnten, wurde mal wieder aufgewärmt. Wahrer wird die Lüge dadurch aber nicht.

Wer nämlich einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz verliert, muss zunächst nicht etwa zum Jobcenter, sondern zur Arbeitsagentur, um für mindestens zwölf Monate das sogenannte Arbeitslosengeld I zu beantragen – eine Versicherungsleistung, für die Beschäftigte eingezahlt haben. Diese erhält auch nicht sofort, wer selbst gekündigt hat oder wem die Arbeitsagentur einen "selbstverschuldeten Grund" einer Entlassung vorwirft. Dann gibt es nämlich erst mal eine Sperre von bis zu drei Monaten.

Nur wer dann weniger Arbeitslosengeld erhält als ihm laut Bürgergeld zustünde, kann eine zusätzliche Aufstockung beim Jobcenter beantragen. Diese gibt es aber nur, wenn Familienangehörige ebenfalls nicht genug Einkommen erzielen und kein nennenswertes Vermögen vorliegt. Und schließlich steht stets im Fokus der Behörde, wer Bürgergeld bezieht. Nach wie vor sind Betroffene nämlich verpflichtet, jedes Jobangebot anzunehmen, das nicht als sitten- oder rechtswidrig eingestuft wird. Ansonsten hagelt es Sanktionen.

Bürgergeldbezug ist eben kein Sonntagsspaziergang, wie es gern dargestellt und geglaubt wird. Man kann schnell vom Regen in die Traufe gelangen. Besser wird es arbeitsmäßig damit selten. Genau das ist auch das Ziel der repressiven Sanktionspraxis: Der Niedriglohnsektor braucht schließlich Personal.

Bürgergeld nicht stärker gestiegen als Mindestlohn

Die zum Januar 2024 geplante Minierhöhung des Mindestlohns um 3,4 Prozent von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde ist angesichts der Preissteigerungen, vor allem bei Grundbedürfnissen wie Lebensmittel und Energie, freilich ein Skandal. Nun stoßen sich die Medien daran, dass das Bundesarbeitsministerium das Bürgergeld ab kommendem Jahr um 12 Prozent auf 561 Euro pro Monat für Alleinstehende erhöhen will.

Damit, so die Behauptung, werde der Abstand zwischen Grundsicherung und Mindestlohn geringer. Genau dies aber stimmt tatsächlich nicht. Tatsächlich wurde der Abstand in den letzten beiden Jahren vergrößert. Der Trick der Artikelschreiber: Man schaut nur auf die aktuell geplante Erhöhung und blendet die letzten beiden Jahre vollständig aus.

Dazu folgende Zahlen: Ende 2021 galt ein Mindestlohn von 9,60 Euro pro Stunde. Der Hartz-IV-Satz für einen Alleinstehenden betrug 446 Euro. Durch einen politischen Eingriff stieg der Mindestlohn im Oktober 2022 aber merklich. Ende des vergangenen Jahres betrug er 12 Euro – das war ein Anstieg um 25 Prozent. Währenddessen erhielt ein alleinstehender Hartz-IV-Bezieher zu dieser Zeit 449 Euro monatlich – 0,7 Prozent mehr als im Jahr davor.

Das nun in Bürgergeld umbenannte Hartz IV wurde erst Anfang dieses Jahres merklich auf 502 Euro angehoben. Das Plus von 12,5 Prozent gegenüber 2021 ist aber gerade halb so hoch wie die Mindestlohnerhöhung im selben Zeitraum.

Ab 2024 soll nun eine Lohnuntergrenze von 12,41 Euro pro Stunde gelten. Gegenüber Ende 2021 sind das gut 29 Prozent mehr. Das Bürgergeld soll im kommenden Jahr nun nochmals um rund zwölf Prozent steigen. Dies sind aber nur 26 Prozent mehr als im Jahr 2021. Die angebliche Ungleichbehandlung ist also eine Schimäre, die offenbar bewusst von Medien genutzt wird, um die Ärmsten gegeneinander auszuspielen und der abstiegsgefährdeten Mittelschicht Sündenböcke vorzusetzen.

Mietkosten nicht mitgerechnet

Noch etwas anderes verschweigen die Medien bei ihrer Bürgergeld-Polemik: Angehoben wurde nur der reine Regelsatz. Für die Mietzuschüsse sind nach wie vor die Kommunen zuständig. Während also der Mindestlohn im Ganzen stieg, hob die Politik nur einen Teil des Bürgergeldbetrages rechtssicher um rund 26 Prozent seit 2021 an. Zuständig für die Mietkosten sind die Kommunen.

Was die Landkreise und Städte an Unterkunftskosten zahlen, orientiert sich an ihren selbst festgelegten Obergrenzen, die jeweils für zwei Jahre gelten. Richtig ist, dass die meisten Jobcenter Ende 2022 die damals plötzlich in die Höhe geschossenen Heizkosten zumindest vorübergehend auch dann übernahmen, wenn sie über diesen Obergrenzen lagen. Richtig ist aber auch, dass die meisten Kommunen nun wieder feste Obergrenzen anwenden. Und diese sind oft viel weniger stark gestiegen als das Bürgergeld.

Die Stadt Leipzig beispielsweise erhöhte sowohl die Obergrenzen für die Bruttokaltmiete als auch für monatlichen Heizkosten lediglich um zehn Prozent. So erstattete das Jobcenter Leipzig einem alleinstehenden Hartz-IV-Bezieher 2021 und 2022 höchstens eine Warmmiete von 364,79 Euro. Nunmehr gilt eine Mietobergrenze von insgesamt 401,63 Euro.

Das bedeutet: Ende 2021 konnte ein allein lebender Bürgergeldbezieher ohne Erwerbseinkommen in Leipzig insgesamt höchstens knapp 811 Euro vom Jobcenter erhalten. Nächstes Jahr wird es für diesen unter Berücksichtung aller Erhöhungen maximal rund 965 Euro monatlich geben, wovon er seinen gesamten Bedarf an allem bestreiten muss. Das sind also effektiv nur 19 Prozent mehr als Ende 2021 – während der Mindestlohn in der gleichen Zeit um 29 Prozent stieg.

Leipzig soll hier nur als Beispiel gelten. Der Anstieg mag in manchen Kommunen höher, in anderen noch geringer ausfallen. Klar ist aber: Die Medien bedienen sich hier eines simplen Rechentricks, um falsche Schlüsse aufzutischen. Die Geschichte vom geschrumpften Lohnabstand ist also unwahr.

Einschüchtern von Geringverdienern

Über das Motiv der Medien für ihre neuerliche Hetzkampagne kann nur spekuliert werden. Sie bedient aber definitiv die Interessen von Lohndrückern. Wer ohnehin schon in einem gesellschaftlich kaum geachteten Beruf malocht und dann noch derart konzertiert diffamiert wird, dürfte sich kaum noch trauen, sich gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen zu wehren. Doch man sollte nicht vergessen: Alle Arbeitsrechte dieser Tage sind das Ergebnis harter, oft sogar blutiger Klassenkämpfe.

Eine möglichst niedrige und repressive Grundsicherung, verbunden mit gesellschaftlicher Ächtung, trägt den Rest dazu bei, dass Deutschland ein Paradies für den Niedriglohnsektor bleibt. Genau dafür war bereits Hartz IV gedacht. Nur, wie soll die deutsche Wirtschaft wieder wachsen, wenn sich immer mehr Menschen immer weniger leisten können?

Diesem Problem mit einschüchternden Hetzkampagnen gegen fast immer prekär beschäftigte, unterbezahlte Putzkräfte sowie verarmte Bürgergeld-Bezieher zu begegnen, ist, gelinde gesagt, nur für eine Gruppe befristet zielführend: profitierende Lohndrücker, die noch mal kräftig abkassieren wollen.

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