Kurzclips

UN-Sonderberichterstatterin: Israel kann sich nicht auf "Recht auf Selbstverteidigung" berufen

Israel kann sich schon deshalb nicht auf Artikel 51 der UN-Charta zur Rechtfertigung seines militärischen Vorgehens berufen, weil es sich beim Gazastreifen um ein von Israel besetztes Gebiet handelt. Das stellte UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese am Dienstag klar.

In einer Rede vor dem National Press Club in der australischen Hauptstadt Canberra hat die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese am Dienstag das Argument Israels entkräftet, dass der Krieg gegen den Gazastreifen ein Akt der Selbstverteidigung wäre. Israel könne sich schon deshalb nicht auf Artikel 51 der UN-Charta zur Rechtfertigung seines militärischen Vorgehens berufen, weil es sich beim Gazastreifen um ein von Israel besetztes Gebiet handelt.

Mehr zum Thema - "Völkermord ist keine Selbstverteidigung" – Amsterdamer fordern Waffenstillstand in Gaza

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.