Kurzclips

"Bargeld ins Grundgesetz": AfD will Digital-Euro nur mit Volksabstimmung

Nach Ansicht der Bundesregierung soll der digitale Euro ohne Volks- und Parlamentsbefragung eingeführt werden. Die Union möchte immerhin den Bundestag dazu befragen und die Abstimmung darüber durch diesen bindend machen, wie sie in einem Antrag am Mittwoch forderte.

Als einzige Partei möchte die AfD eine Volksabstimmung über den Digital-Euro durchführen und forderte darüber hinaus mit einem Antrag im Bundestag eine Erweiterung des Grundgesetzes um ein Recht "zur uneingeschränkten Nutzung von Bargeld".

Demnach solle so das Bargeld als einziges gesetzliches Zahlungsmittel bewahrt und auch eine Überwachung und Kontrolle der Bürger durch digitales Zentralbankgeld verhindert werden.

Der AfD-Abgeordnete Jörn König ging in seinem Redebeitrag noch weiter und schlug statt eines Fiat-Euros eine Art Goldstandard für die Währung vor.

Bezugnehmend auf die vielen "Sonderschulden" der Regierung erklärte er: "Der Wert eines Euros ist heute nicht definiert, denn es können durch politische Entscheidungen einfach so Hunderte Milliarden neue Euros zu den bestehenden alten Euros hinzugefügt werden (…) Folgerichtig hat der Euro seit Bestehen gegen Gold 80 Prozent seines Wertes verloren."

Als Beweis dafür, dass eine Bindung des Geldes an natürliche Ressourcen praktikabel ist, hielt er zwei Geldscheine in die Höhe, in die unterschiedliche Goldanteile eingebracht sind.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.