Deutschland

Bundestag beschließt Heizungsgesetz

Der Bundestag hat nach einer lebhaften Debatte in dritter Lesung in namentlicher Abstimmung das Gebäudeenergiegesetz beschlossen.
Bundestag beschließt HeizungsgesetzQuelle: www.globallookpress.com © Michael Kappeler

Mit den Stimmen der Ampelkoalition wurde das Heizungsgesetz angenommen. Für das Gebäudeenergiegesetz stimmten 399 Abgeordnete, 275 stimmten dagegen, und 54 Abgeordnete haben sich enthalten.

Der Annahme des Gesetzes ging eine lebendige, kontroverse Debatte voraus. Die Opposition kritisierte vor allem, dass es keine weiteren Ausschusssitzungen und keine weiteren Expertenanhörungen zum Gesetzentwurf gab, obwohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Bundesregierung dazu beauftragt hatte.

Moniert wurde zudem, dass die Bundesregierung den Einspareffekt von Kohlenstoffdioxid nicht konkret beziffern kann. Experten gehen von relativ geringen Effekten aus. Jens Spahn (CDU) vertrat die Auffassung, mit dem Gesetz würde in sieben Jahren gerade so viel Kohlenstoffdioxid eingespart, wie die kürzlich abgeschalteten drei letzten Atomkraftwerke in Deutschland in einem Jahr eingespart hätten.

Weiterhin wurde die hohe finanzielle Belastung der Bürger und der mangelnde soziale Ausgleich bemängelt. Die vorgesehene staatliche Förderung sei für ein Ehepaar mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 40.000 Euro genauso hoch wie für einen Millionärshaushalt, kritisierte Dietmar Bartsch (Die Linke).

Die Kritik stieß bei den Ampelkoalitionären auf wenig Verständnis. Die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP lobte die Ausgewogenheit des Gesetzes und die damit einhergehende Planungssicherheit.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) spricht von einem Einspareffekt von 40 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid innerhalb der nächsten sieben Jahre. Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, mit dem Gesetz werde Deutschland einen wichtigen Beitrag zur Rettung des Planeten liefern. Das Gesetz sei zudem sicher und sozial ausgewogen.

In der Kritik der Missachtung des Parlaments stimmten die Fraktionen der Partei Die Linke und der CDU/CSU überein. Das Verfahren sei eine Missachtung des Parlaments und zeuge von Arroganz gegenüber den Bürgern, sagte der Fraktionsvorsitzende der Partei Die Linke, Dietmar Bartsch, in seinem Redebeitrag. Auch der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe Alexander Dobrindt kritisierte, dass die Ampelkoalition dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes nicht nachgekommen sei.

Für die AfD versprach Marc Bernhard, im Fall der Regierungsübernahme das Heizungsgesetz sofort rückgängig machen zu wollen. Während Zwischenfragen von Politikern anderer Parteien von den Rednern zugelassen wurden, wurden die Anfragen der AfD abschlägig behandelt. Die SPD-Abgeordnete Nina Scheer begründete ihr Nein zu einer Zwischenfrage der AfD damit, sie wolle Klimaleugnern keine zusätzliche Redezeit im Parlament zur Verfügung stellen.

Kritisiert wurde von der Opposition zudem, dass die kommunale Wärmeplanung, der im Heizungsgesetz eine Schlüsselfunktion zukommt, noch nicht abgeschlossen ist. Von Planungssicherheit könne daher keine Rede sein.

Die heutige dritte Lesung war ursprünglich für die letzte Sitzung vor der Sommerpause vorgesehen. Ein Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann vor dem Bundesverfassungsgericht war erfolgreich. Er sah durch die knappe Beratungszeit seine Rechte als Abgeordneter verletzt. Das BVerfG forderte einen ausreichenden Zeitrahmen und die Diskussion des Gesetzes in Ausschüssen.

Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat. Die Länderkammer wird sich Ende September mit dem Gesetz beschäftigen.

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