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Fall Usmanow: Durchsuchungen in Münchner Anwaltskanzlei laut Landgericht Frankfurt rechtswidrig

Das Landgericht Frankfurt hat den Durchsuchungsbeschluss gegen eine Münchner Anwaltskanzlei, die die Interessen des russischen Milliardärs Alischer Usmanow vertritt, für rechtswidrig erklärt. Die Durchsuchung fand im Februar statt.
Fall Usmanow: Durchsuchungen in Münchner Anwaltskanzlei laut Landgericht Frankfurt rechtswidrigQuelle: Gettyimages.ru © Alexandra Beier

Usmanow steht wegen besonders enger Verbindungen zum russischen Präsidenten seit Februar 2022 im Visier der deutschen Behörden. Unter anderem werden ihm Steuerhinterziehung und Geldwäsche vorgeworfen. In den vergangenen Monaten wurden eine Münchner Anwaltskanzlei und ein Anwesen am Tegernsee, das angeblich dem Milliardär gehört, durchsucht. In Bremen ist die Luxusjacht Dilbar festgesetzt, die ebenfalls mit dem Oligarchen in Verbindung stehen soll. Usmanow streitet jede Nähe zu Wladimir Putin ab und wehrt sich vor Gericht gegen alle Vorwürfe – zum Teil erfolgreich.

Der Pressedienst des russisch-usbekischen Unternehmers erklärte am Montag, dass das Landgericht Frankfurt einen Beschluss aufgehoben hatte, eine Münchner Anwaltskanzlei zu durchsuchen, die die Interessen von Usmanow vertritt. Demnach sei der Beschluss aufgehoben worden, da es keinen Anhaltspunkt für den Anfangsverdacht der Begehung von Straftaten gegeben habe. Die Argumente seien "vage" und "unbegründet". Usmanows Vertreter bezeichnete die Entscheidung des Landgerichts als "einen weiteren wichtigen Schritt zur Wiederherstellung von Recht und Gerechtigkeit".

Die Staatsanwaltschaft hatte im Herbst 2022 gegen die Anwälte einer Münchner Anwaltskanzlei ermittelt, die Usmanows Interessen in Deutschland vertreten. Sie standen im Verdacht, durch die Annahme eines Zahlungsvorschusses gegen die Sanktionsgesetze verstoßen zu haben. Die Durchsuchung der Räumlichkeiten erfolgte auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Februar 2023.

Auch die FAZ berichtete am Montag, dass die Sicherheitsbehörden bei der Durchsuchung der Kanzlei "rechtsstaatliche Grundsätze missachtet" hätten, hieß es in einem entsprechenden Beschluss des Landgerichts Frankfurt von Anfang August. Die Durchsuchung wird darin als "schwerwiegender Grundrechtseingriff" bezeichnet und für rechtswidrig erklärt. Jeder habe das Recht, sich verteidigen zu lassen, was notwendigerweise auch die Zahlung von Anwaltskosten umfasse. Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft betont hingegen, dass die Ermittlungen noch nicht beendet seien. "Den Verdacht, dass politische Erwägungen eine Rolle gespielt hätten, weist man bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft weit von sich", schreibt die FAZ unter Berufung auf einen Sprecher der Behörde.

Im vergangenen Herbst hatte die deutsche Polizei zudem mehrere Anwesen am Tegernsee durchsucht, die steuerrechtlich als Wohnsitz Usmanows betrachtet werden können. "In Rede standen Steuern in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro, die Usmanow vielleicht an den deutschen Staat hätte abführen müssen", berichtete die FAZ. Usmanow bestreitet dies und argumentiert, das Seegrundstück sei lediglich ein Gästehaus mit hotelartig ausgestalteten Zimmern. Im Mai hatte ein Frankfurter Gericht entschieden, dass die Durchsuchungen in den Liegenschaften, die mit Usmanow in Verbindung stehen, ebenfalls nicht gerechtfertigt gewesen waren.

Auch das Landgericht Hamburg hatte sich in einem Streit zwischen Usmanow und der österreichischen Zeitung Kurier auf die Seite des Unternehmers gestellt. In einem Kurier-Artikel vom August 2023 hieß es, der Milliardär genieße den Ruf, "Putins Lieblingsoligarch" zu sein. Das Gericht urteilte, dass diese Behauptung unbegründet sei und Usmanows Rechte verletze.

Usmanow wurde im Februar 2022 mit EU-Sanktionen belegt. Sein gesamtes Vermögen ist eingefroren, die Einreise in die EU ist ihm untersagt.

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