
Atomwaffen in Litauen: Parlament billigt Verfassungsänderung in erster Lesung

Das litauische Parlament, der Seimas, hat eine Verfassungsänderung gebilligt, die die Aufhebung des Verbots vorsieht, auf litauischem Staatsgebiet Massenvernichtungswaffen – darunter Kernwaffen – sowie Militärbasen ausländischer Staaten zu stationieren. Das berichteten litauische Medien am Dienstag. Demnach stimmten 99 Abgeordnete des Parlaments für diese Änderung, 13 dagegen, 5 enthielten sich.
Doch für eine Verfassungsänderung müssten mindestens 94 Abgeordnete mindestens zweimal im Abstand von drei Monaten dafür stimmen. Die nächste Abstimmung über die Änderung ist für den 6. Oktober geplant, die abschließende Beratung für den 12. Januar 2027.

Der Urheber des Gesetzentwurfs, Juozas Olekas, sagte während der Sitzung, die nukleare Abschreckung der NATO sei einer der wichtigsten Bestandteile der kollektiven Verteidigungsarchitektur des Bündnisses. Ziele des nuklearen Potenzials der NATO seien die Erhaltung des Friedens, die Verhinderung nuklearer Erpressung sowie eine verlässliche Abschreckung. Dieses Abschreckungssystem bestehe als Teil der kollektiven Verteidigung bereits seit Jahrzehnten und gehöre zu den wichtigsten Faktoren, die das Risiko einer großangelegten Aggression gegen das Bündnis verringerten.
Der Vorsitzende des Außenpolitischen Ausschusses des Parlaments, Remigijus Motuzas, erklärte bei der Beratung des Gesetzentwurfs, Litauen könne nicht weniger geschützt sein als andere NATO‑Staaten. Man müsse das Signal senden, dass Litauen ein vollwertiger Teilnehmer der nuklearen Abschreckung der NATO sei. Er sagte:
"Die überwiegende Mehrheit der NATO-Staaten hat solche Beschränkungen nicht. Auch unsere Nachbarländer wie Lettland, Estland und Polen haben keine Beschränkungen. Litauen muss seinen Verbündeten und Gegnern deutlich zeigen, dass es seine Unabhängigkeit mit allen Mitteln verteidigen wird."
Derzeit legt Artikel 137 der litauischen Verfassung fest, dass im Land weder Massenvernichtungswaffen, darunter Kernwaffen, noch Militärbasen ausländischer Staaten stationiert werden dürfen.
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