International

Fischerei in der Barentssee: Russland kündigt Abkommen mit Großbritannien auf

Moskau wird das Abkommen mit London über das Recht auf Fischfang in der Barentssee aufkündigen. Das Vorhaben wird auch vom russischen Föderationsrat tatkräftig unterstützt, berichten Medien. Seit den Zeiten der Sowjetunion ist der Vertrag in Kraft.
Fischerei in der Barentssee: Russland kündigt Abkommen mit Großbritannien aufQuelle: Sputnik © RIA Nowosti

"Die Aufkündigung des Abkommens wird keine schwerwiegenden außenpolitischen und wirtschaftlichen Folgen für die Russische Föderation haben", heißt es in Regierungspapieren, die die Zeitung Iswestija zitiert.

Moskau betont, die Notwendigkeit, das seit langem bestehende Abkommen, das noch aus der Sowjetzeit stammt, zu kündigen, ergebe sich aus dem feindseligen Verhalten Großbritanniens. Seit Anfang des Jahres 2022 verhängt Großbritannien immer schärfere Sanktionen gegen Russland. Im März 2023 schloss das Vereinigte Königreich Russland aus dem Meistbegünstigtenregime der Welthandelsorganisation aus und verhängte zusätzliche Zölle in Höhe von 35 Prozent auf die Einfuhr bestimmter Waren aus Russland. Hiermit habe "der russischen Wirtschaft maximaler Schaden zugefügt und die negativen Folgen für das Vereinigte Königreich minimiert werden" sollen, geht laut Iswestija aus einer Erklärung der britischen Staatsführung hervor.

Wie Medien berichten, wäre der Bruch des Abkommens zwischen Russland und dem Vereinigten Königreich zudem das erste internationale Lebensmittelabkommen, das gekündigt würde. Iswestija schreibt:

"Die Regierungen der UdSSR, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland schlossen im Mai des Jahres 1956 ein Abkommen. Dem Dokument zufolge wurde Großbritannien das Recht eingeräumt, in den Gewässern der Barentssee entlang der Küste der Kola-Halbinsel, entlang des Festlands östlich von Kap Kanin Nos und entlang der Küste der Insel Kolgujew sowie auf den Inseln zu fischen. Die Schiffe durften sich in diesen Gewässern aufhalten und ankern. Dieses Abkommen wurde für einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossen, mit der Möglichkeit einer ständigen Verlängerung für einen ähnlichen Zeitraum. Das Dokument sieht vor, dass das Abkommen in Kraft bleibt, bis es von einer der Parteien aufgekündigt wird."

Allerdings ist das Abkommen nur für Großbritannien günstig, betonen Experten. German Swerew, Präsident des Gesamtrussischen Verbandes der Fischereiproduzenten, erklärt in einem Gespräch mit Iswestija, dass das die Vereinbarung zwischen den beiden Ländern vor allem einseitig sei und Russland keine vergleichbaren oder angemessenen Vorteile bringe. Nikolai Titow, Mitbegründer des Beratungsunternehmens a.t.Legal, stellt fest:

"Diesem Dokument zufolge mussten die britischen Behörden der sowjetischen Seite keine Gegenleistung für das Recht auf Einfahrt ihrer Fischereifahrzeuge in die Hoheitsgewässer der UdSSR (heute Russland) erbringen. Daher gibt es keinen Grund, von negativen Folgen für unser Land zu sprechen."

Die Notwendigkeit, ein solches Abkommen zu kündigen, ist also nicht nur überfällig, sondern offenbar auch längst überreif. Konstantin Kossatschow, stellvertretender Sprecher des Föderationsrates, ist der Ansicht, dass die Aufkündigung des Abkommens zwischen Russland und Großbritannien eine längst überfällige und legitime Reaktion auf die höchst unfreundliche Politik Londons sei. Auf Telegram erklärt Kossatschow:

"Das geplante Fangverbot für Großbritannien in der russischen Zone der Barentssee ist eine längst überfällige, legale und der Situation absolut angemessene Antwort Moskaus auf Londons unfreundliches Vorgehen. Ich unterstütze energisch die Aufkündigung des bilateralen Abkommens aus dem Jahr 1956. Ich würde mir mehr solche konkreten und für unsere Gegner sensiblen Maßnahmen der russischen Seite wünschen."

Mehr zum Thema - Großbritanniens Vergeltung für eine angebliche Verletzung der antirussischen Sanktionen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.