Deutschland

Extremismusklausel: Söder will Berlin und Sachsen-Anhalt Förderungen streichen

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will Berlin und Sachsen-Anhalt über eine "Extremismusklausel" vom Länderfinanzausgleich ausschließen. Dazu führt er Gespräche mit Hessen und Baden-Württemberg. Als Grund nennt er drohende "extremistische" Landesregierungen.
Extremismusklausel: Söder will Berlin und Sachsen-Anhalt Förderungen streichenQuelle: Gettyimages.ru

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder erklärte im Interview mit der Augsburger Allgemeinen in gewohnt direkter Formulierung seine unmissverständliche Ablehnung der kommenden Regierungsspitzen in der Hauptstadt und in Sachsen-Anhalt. Der CSU-Politiker fordert demnach eine zeitnahe Änderung des geltenden Finanzausgleichs, um zukünftig Finanzhilfen in Milliardenhöhe "für Bundesländer, in denen AfD oder Linke regieren", zu stoppen. Unterstützung für diese Forderung erhalte er laut Söder vom hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) und dessen Amtskollegen aus Baden-Württemberg, Cem Özdemir (Grüne).

Der aktuell in Umfragen strauchelnde CSU-Chef und bayerische Ministerpräsident Markus Söder will mit Unterstützung von Amtskollegen die Verfassung ändern, damit "von Extremisten regierte Bundesländer kein Geld mehr aus dem Länderfinanzausgleich erhalten". So beschreibt die Augsburger Allgemeine Söders Forderung.

Der CSU-Politiker hat dabei zwei sich aktuell bildende Landesregierungen im Fokus. Wenige Tage vor dem CSU-Parteitag in München erklärt Söder im Interview zu seinen Plänen:

"Wir sind in Gesprächen mit Hessen und mit Baden-Württemberg über eine Extremismusklausel für den Länderfinanzausgleich. Betroffen wären Sachsen-Anhalt und Berlin, wenn die Regierungsbildungen dort wie erwartet ablaufen."

Das derzeit von einer geschäftsführenden CDU-Landesregierung geführte Sachsen-Anhalt erhielt im vergangenen Jahr rund 1,9 Milliarden Euro aus dem Finanzausgleich. Die von CDU und SPD regierte Hauptstadt konnte mit einem Zuschuss von rund vier Milliarden Euro rechnen. Finanziert wird der Ausgleich von den insgesamt vier Geberländern Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen und Bayern.

Söder hatte nach der Abgeordnetenhauswahl in Berlin am 20. September laut dem SPD-nahen RND unmittelbar ins Gespräch gebracht, dass bei einer sich anbahnenden Regierungsübernahme der Linken in Berlin der "eben erst erneuerte Hauptstadtvertrag wieder aufgeschnürt werden sollte". Der CSU-Chef begründete dies "unter anderem mit Enteignungsplänen der Linkspartei". Im aktuellen Interview mit der Augsburger Allgemeinen bekräftigte Söder seine Position:

"Wir werden keine Landespolitik alimentieren, die Enteignungen will und Antisemitismus predigt. Mit einer solchen Regierung drohen in Berlin bald Pariser Verhältnisse."

Weiter führte der CSU-Politiker mit Blick auf die Entwicklungen in der Hauptstadt aus: Was für die Union in Bezug auf die AfD gelte, müsse für die potenziellen Senatskoalitionspartner SPD und Grüne auch "bei der Linkspartei gelten: Keine Zusammenarbeit mit Extremisten".

Er sei daher zuversichtlich, dass die Kollegen aus den anderen Ländern den Finanzausgleich "entsprechend mit anpassen". Seine Erwartung formulierte er so:

"Eine solche Extremismusklausel würde an den Zahlungen an die anderen Nehmerländer erst einmal nichts ändern. Diese müssen also vorerst keine Angst haben und könnten zustimmen – im Sinne unseres gemeinsamen Landes."

Durch den sogenannten Finanzausgleich zwischen den Bundesländern sollen laut RND "letztlich überall möglichst annähernd gleiche Lebensverhältnisse sichergestellt werden".

Der Begriff "Extremismusklausel" wird in Deutschland vorwiegend im Zusammenhang mit staatlichen Fördermitteln für Vereine, Initiativen und Projekte verwendet. Damit soll sichergestellt werden, dass geförderte Organisationen "keine extremistischen Bestrebungen fördern oder unterstützen".

Öffentliche Aufmerksamkeit erhielt der Begriff insbesondere ab dem Jahr 2010 im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm "Toleranz fördern – Kompetenz stärken" und den sogenannten Demokratieprogrammen. Die damals verpflichtende Erklärung wurde jedoch 2014 wieder abgeschafft.

Mehr zum Thema ‒ "Wir haben Angst" – Migrationsverbände fordern vom Bund "AfD-Schutzplan" für Sachsen-Anhalt

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.