
Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung drastisch gestiegen

Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) in Erfahrung gebracht hat, ist die Anzahl derjenigen, die in der BRD den Kriegsdienst verweigern wollen, im Jahr 2026 drastisch gestiegen. Das RND erhielt vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben die aktuellen Zahlen. Das Bundesamt trägt die sperrige Abkürzung BAFzA und ist für die Bearbeitung der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung zuständig.
Der Auskunft erteilenden BAFzA-Sprecherin zufolge sind in den acht Monaten bis zum August 2026 bereits 12.102 solcher Anträge beim zuständigen Bundesamt eingegangen und damit mehr als dreimal so viele wie im gesamten Vorjahr. 2025 waren es lediglich 3.879 Anträge, eine Zahl, die allerdings auch schon die Vorjahre 2024 (2.249 Anträge), 2023 (1.079 Anträge) und 2022 (951 Anträge) deutlich überstiegen hatte.

Im Jahr 2011, dem Jahr, in dem die Wehrpflicht ab Juli in der BRD ausgesetzt worden war, hatte es 4.348 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gegeben. In den Zwischenjahren verfassten dagegen nur jeweils einige wenige hundert Kriegsdienstunwillige solche Anschreiben.
Allerdings reichen die jetzigen Zahlen bei Weitem noch nicht an das Jahr 2010 heran. In dem letzten Jahr, in dem die Wehrpflicht das ganze Jahr über gegolten hatte, waren es 131.000 Anträge gewesen. Die jetzigen Antragsteller sind den Erkenntnissen des BAFzA zufolge nicht nur Reservisten und aktive Soldaten, sondern auch viele Ungediente.
Seit dem Januar 2026 werden junge Leute mit dem Erreichen des 18. Geburtstags von der Bundeswehr im Rahmen der Wehrdiensterfassung angeschrieben. Junge Männer sind verpflichtet, das Schreiben zu beantworten, und können auch gegen ihren Willen zur Musterung herangezogen werden. Sobald die entsprechende Infrastruktur für die Musterungsstellen vorhanden ist, soll es an die Musterung des gesamten jeweiligen männlichen Teils der Kohorte der 18-Jährigen gehen.
Die BAFzA-Sprecherin weist laut RND darauf hin, dass – unabhängig von der Frage, ob die Wehrpflicht ausgesetzt bleibt oder nicht – das Recht auf Kriegsdienstverweigerung erhalten bleibe. Sie erklärt auch das Prozedere: Der entsprechende Antrag müsse schriftlich beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr eingereicht werden. Der Antragssteller werde daraufhin gemustert. Sei er für den Dienst an der Waffe gesundheitlich geeignet, gelange sein Verweigerungsantrag an ihre Behörde, das BAFzA. Dieses entscheide dann über die Genehmigung des Antrags.
Als notwendige Dokumente nennt das BAFzA "ein kurzes Anschreiben mit Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Grundgesetzes samt Unterschrift", einen vollständigen tabellarischen Lebenslauf und eine Begründung für die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst, die ausführlich und persönlich verfasst sein soll.
Die erhöhte Nachfrage schafft auch ein vermehrtes Beratungsangebot beim Verfassen der Motivationsschreiben. Beratungsstellen warnen potenzielle Kriegsdienstverweigerer vor Ablehnung der Schreiben, sollten sie den Kontrollgremien nicht ausführlich genug erscheinen. Geachtet werde insbesondere auf die verpönte Verwendung von KI-Inhalten und die Plausibilität der Begründung, warum die jungen Menschen keinen Militärdienst antreten können. Es dürfe dabei auf keinen Fall mit politischen, sondern ausschließlich mit moralisch-ethischen Gründen argumentiert werden – keine leichte Aufgabe für viele 18-Jährige.
Dass nicht alle eingehenden Anträge genehmigt werden, berichtet auch BR24. Dessen Informationen zufolge gibt es eine "hohe Zahl an fehlgeleiteten Anträgen", deren Inhalt "nicht anerkennungsfähig" sei und die daher unbearbeitet zurückgeschickt werden müssten. Die Behördensprecherin beklagt in den sozialen Medien kursierende Falschinformationen bezüglich des Prozedere einer Kriegsdienstverweigerung.
Unklar bleibt, wie viele Anträge in diesem Jahr unbearbeitet zurückgeschickt oder gar abgelehnt wurden. Für das Jahr 2025 hatten die Linken-Abgeordneten Jan van Aken und Desiree Becker die Bundesregierung befragt. Der CDU-Abgeordneter Michael Brand, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, erteilte Antwort.
Demnach waren im Jahr 2025 1.050 Anträge abgelehnt worden, wobei es sich dabei auch um die Bearbeitung von Fällen aus dem Vorjahr handelte. Davon seien 1.041 Anträge als unzulässig zu werten, neun wurden als unbegründet abgelehnt. Ursache für die Unzulässigkeit sei meist die fehlende Musterung. Insgesamt seien 2.831 Anträge (darunter Vorjahresfälle) in diesem Zeitraum anerkannt worden.
Diese Daten zeigen, dass die Kriegsdienstverweigerung kein Selbstläufer mit automatischer Genehmigung ist, sondern sorgfältig vorbereitet werden muss.
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