Deutschland

"Fahnen-Gate" mit AfD: Klöckner verbietet Deutschlandfahnen

Nach dem Polizeieinsatz auf dem Balkon eines AfD-Abgeordneten stellt das Büro der Parlamentspräsidentin klar: Die Deutschlandfahne ist an den Fassaden aller zum Bundestag gehörenden Bauten nicht gestattet. Begründet wird dies mit der Hausordnung.
"Fahnen-Gate" mit AfD: Klöckner verbietet Deutschlandfahnen© Urheberrechtlich geschützt

Wer darf die Deutschlandfahne zeigen und zu welchem Anlass? Nach Auffassung der Parlamentspräsidentin ist die Deutschlandfahne ein politisches Symbol – und darf entsprechend unerlaubt an der äußeren Fassade des Bundestages nicht gezeigt werden. Auch das kurzzeitige Schwenken zum Begrüßen einer vorbeiziehenden Demo ist nicht gestattet.

Die Strenge der Regelung erfuhren die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch und ihre Kollegen am eigenen Leibe, als ein Mitarbeiter die Demo des "M1llion Projekt" unter dem Balkon des Büros des AfD-Abgeordneten Stefan Keuter mit dem Schwenken einer Deutschlandfahne begrüßte.

Unten war ein Fahnenmeer aus Deutschlandfahnen zu sehen, die Menge skandierte: "Merz muss weg!" Der AfD-Balkon demonstrierte insofern gewissermaßen von oben her "mit". Doch die stimmungsvolle Aktion endete mit dem Einrücken der Polizei: Es bestünde der Verdacht, dass das Zeigen der Fahne auf dem Balkon gegen die Hausordnung verstoße, teilte ein Polizist mit – RT DE berichtete. Nun bestätigt von Storch, dass in der Tat auch Schwarz-Rot-Gold in den Büros verboten ist, wenn die Flagge von außen sichtbar ist. 

"Es soll tatsächlich wahr sein: Die Bundestagspräsidentin habe mir verboten, meine 🇩🇪-Fahne aus meinem Büro im Bundestag zu hängen. Geschweige denn zu schwenken. Nicht mal ins Fenster soll ich sie hängen dürfen",

schrieb sie zu ihrem auf X veröffentlichten Video am Mittwoch. Die Regelung bezeichnete die Politikerin als "gewaltigen Fehler" und wies daraufhin, dass der Bundestag "Dem Deutschen Volke" gehöre. Sie kündigte an, diese Frage weiterverfolgen zu wollen. 

Wie die JF am Mittwoch berichtete, ist das Anbringen von Fahnen in Fenstern der Büros von Bundestagsabgeordneten "grundsätzlich und unabhängig von der konkreten Symbolik nicht gestattet". Dies hätte ein Sprecher der von Parlamentspräsidentin Julia Klöckner (CDU) geführten Bundestagsverwaltung bereits im vergangenen Jahr betont. Es bestehe ein generelles Verbot, das auch Deutschland- oder Europafahnen sowie andere Fahnen und Aushänge betreffe, berichtet die Zeit.

Besonders empörend fanden die Abgeordneten Keuter und Storch die Gleichsetzung von Regenbogen- und Deutschlandfahne. Bereits früher hatte die Bundestagsverwaltung mehrere Abgeordnete dazu aufgefordert, an ihren Büros angebrachte Regenbogenfahnen zu entfernen. Begründet wurde das, wie auch nun im Fall Keuter und von Storch, mit der Hausordnung des Parlaments. Klöckners Sprecher erklärte, dass es sich um einen Routinevorgang handele. Die Bundestagsverwaltung war nach Angaben des Sprechers kürzlich von Abgeordneten darauf hingewiesen worden, dass in von außen sichtbaren Fenstern von Abgeordnetenbüros Regenbogenflaggen angebracht waren. Auch von Storch hatte einen Polizisten während des Einsatzes gegen die Deutschlandfahne darauf hingewiesen, dass in einem Büro gegenüber die Regenbogenfahne im Fenster hing. 

Von Storch kritisierte jedoch, dass Klöckner keinen Unterschied zwischen dem tatsächlich politischen Symbol Regenbogenfahne, mit dem "mehr Rechte für sogenannte Queere" gefordert würden, und der Nationalfahne gemacht würde, die für das deutsche Volk stehe, dem das Parlament gewidmet sei, wie gut lesbar über dem Hauptportal zu sehen sei.

In Paragraf 4 der Hausordnung des Bundestages heißt es konkret:

"Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet."

Der aktuelle Vorgang klärte nun, dass dies auch die Deutschlandfahne betrifft, wenn diese ohne Genehmigung sichtbar gehisst wird. Die Nationalflagge weht gleichwohl natürlich offiziell sowohl vor dem Parlament als auch auf drei der vier Türme des Reichstagsgebäudes. 

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