Deutschland

Medienbericht: Faeser-Ministerium legt Bewertungsmaßstab für "rechte Angriffe" fest

Laut der Nachrichtenseite NiUS bestimmt das Innenministerium unter Nancy Faeser in eigener Deutungshoheit nach Bedarf, welche Ereignisse politisch motivierter Kriminalität zur Statistik "rechter Anschläge" und "rechts motivierter" Tatbestände zuzuordnen sind. Beispiele dafür lieferten ein Kneipenstreit, gehässige Aufkleber und eine geklaute Regenbogenfahne.
Medienbericht: Faeser-Ministerium legt Bewertungsmaßstab für "rechte Angriffe" festQuelle: www.globallookpress.com © Boris Roessler

Seit Wochen schaukeln sich Stimmungen über das kontrovers wahrgenommene Dauerthema – eine außer Kontrolle geratene und orientierungslose Asylpolitik der amtierenden Bundesregierung – in immer unterschiedlicher dargestellten Wahrnehmungen hoch. Das Onlinemedium NiUS, geleitet vom Ex-Bild-Redaktionschef Julian Reichelt, erlangte nun Einsicht in offizielle Statistiken des Bundesministeriums des Innern (BMI). Das Thema lautet: "Rechte Anschläge: Mehr Angriffe auf Flüchtlingsheime." Große Teile der etablierten Medien griffen die Beispiele weitgehend kommentarlos und dementsprechend unwidersprochen auf.

Bei genauerem Hinsehen sei ein Großteil der Ereignisse "unbrauchbar", meint der NiUS-Artikel nach entsprechender eigener Auswertung. Weiter heißt es dort:

"Doch die Innenministerin nutzt die manipulierenden Daten weiter für ihre Zwecke."

Ausschlaggebend war dafür die Antwort der Bundesregierung auf eine sogenannte "Kleine Anfrage" der Partei Die Linke im Deutschen Bundestag. In dieser Antwort der Bundesregierung heißt es:

"80 Angriffe auf Flüchtlingsheime registrierte das Bundesinnenministerium im ersten Halbjahr für Deutschland."

Die NiUS vorliegende Statistik zeigt nun allerdings, keine der Redaktionen von Mainstream-Medien "machte sich die Mühe, alle angegebenen Straftaten und Tatorte auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen". So habe in Bezug gelisteter vermeintlicher Ereignisse in oder an Asylunterkünften erst die NiUS-Auswertung gezeigt:

"Zahlreiche Angriffe auf Flüchtlingsheime hat es überhaupt nicht gegeben. In mehreren Fällen wissen die zuständigen Staatsanwaltschaften nicht einmal, weshalb die Orte ihres Einzugsgebiets in den Daten des BKA auftauchen. Es gingen beleidigende Sticker, die hunderte Meter von einer Flüchtlingsunterkunft entfernt gefunden wurden, in die Statistik ein, ebenso wie Menschen, die sich weit entfernt in einer Kneipe stritten."

Aufgrund der offenbar verfälschenden BMI-Angaben forderte Sachsens Integrationsministerin Petra Köpping Mitte September eine "Bannmeile vor Flüchtlingsunterkünften". In Brandenburg existiert bereits laut dem MDR "die Praxis, zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Unterkünften für Geflüchtete eine Zone von 200 Metern einzurichten", in der keinerlei Versammlungen erlaubt sind.

Der NiUS-Artikel verweist anhand der realisierten Praxis nun darauf, dass die Daten "keinen tatsächlichen Überblick über rechte Übergriffe auf Asylunterkünfte" liefern könnten. Bezüglich dieser Vorgehensweise und Praxis heißt es:

"Denn es ist eine Eingangsstatistik. Fälle werden als 'politisch motiviert rechts' eingeteilt, noch bevor es ein Urteil gibt. Entscheidend ist also die Aufnahme des Falles durch die Beamten und die mögliche Weiterleitung an den Staatsschutz, auch wenn kein Tatverdächtiger aufzutreiben ist."

So lauten einige der exemplarisch zitierten Beispiele der durch die NiUS-Redaktion ausgewerteten Statistik:

  • "Bretzfeld (Baden-Württemberg), 2. Januar, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts"
    NiUS-Auswertung: Eine Flüchtlingsunterkunft ist hier nicht involviert. Vielmehr geht es, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitteilt, um Äußerungen eines Jugendlichen in Telegram-Chats
  • "Riedlhütte (Bayern), 3. Januar, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts"
    NiUS-Auswertung: Eine unbekannte Person sprüht ein Hakenkreuz an eine Flüchtlingsunterkunft. Es kann kein Tatverdächtiger ermittelt werden.
  • "Zeven (Niedersachsen), 24. März, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, ein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts"
    NiUS-Auswertung: Ein alkoholisierter 48-jähriger Mann bezeichnet Flüchtlinge in einem Supermarkt als 'Neger', 'scheiß Kanake', 'scheiß Russe' und 'Drecksrusse'. Außerdem regt er sich über 'diese ausländischen Schmarotzer, die sich nicht benehmen können' auf. Die Äußerungen werden aufgrund der Örtlichkeit und Lautstärke von Kunden und Polizeibeamten wahrgenommen. Um einen Angriff auf ein Flüchtlingsheim handelt es sich nicht.
  • "Buxtehude (Niedersachsen), 16. Januar, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts". 
    NiUS-Auswertung: In der Nacht des 16. Januar schmiert eine unbekannte Person an einem Flüchtlingscontainer zwei Hakenkreuze und die Zahl '44'. Die Container sind zur Tatzeit nicht bewohnt. Ein Täter kann nicht ermittelt werden.
  • "Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt), 27. Januar, Volksverhetzung, kein Tatverdächtiger, Zuordnung: rechts"
    NiUS-Auswertung: Ein 68-jähriger Ukrainer, der zusammen mit seiner Tochter und seiner Enkelin als Kriegsflüchtling nach Deutschland gekommen ist, erstattet Strafanzeige. An dem Briefkasten seiner Familie findet er den Schriftzug 'KILL UKRAINE' in schwarzer Farbe vor. Bereits im Jahr zuvor ist der Briefkasten mit dem Schriftzug 'Not welcome Russie' beschmiert worden. Ein Tatverdächtiger kann nicht ermittelt werden. Das Verfahren wird eingestellt.

Ähnlichen Praktiken und Abläufen folge das BMI demnach auch im Fachbereich 'Antisemitismus". Der NiUS-Artikel konstatiert dazu:

"95 Prozent der entsprechenden Übergriffe ordnet das BKA der Kategorie 'rechts' zu. Alle Fälle, bei denen sich kein Täter finden lässt, werden automatisch dem Rechtsextremismus zugeschlagen."

Die damit verbundene regelmäßige Formulierung der Innenministerin lautet dann: "Der Rechtsextremismus bleibt die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie." Das müsse nun aber angesichts der geübten Praxis und unter Beachtung der existierenden Statistik im BMI zumindest kritisch gewertet werden, resümiert die NiUS-Redaktion in diesem Artikel.

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