Deutschland

Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für Weimarer Familienrichter

Ein Familienrichter hatte im April 2021 an zwei Schulen in Weimar per Gerichtsbeschluss die Maskenpflicht aufgehoben. Diese Entscheidungen wurden von höheren Instanzen wieder zurückgenommen. Jetzt fordert die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft für den Weimarer Richter.
Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für Weimarer FamilienrichterQuelle: www.globallookpress.com © Jacob Schröter/imago stock&people

Die Staatsanwaltschaft forderte am Freitag am Landgericht Erfurt im Prozess gegen den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar drei Jahre Haft für den Angeklagten. Der Richter hatte im April 2021 per Gerichtsbeschluss an zwei Weimarer Schulen die Maskenpflicht aufgehoben. Damit habe er die Maskenpflicht aufgehoben, "obwohl er dafür nicht zuständig war", kommentierte der MDR am Freitag das Gerichtsverfahren.

Im vollbesetzten Gerichtssaal habe die Staatsanwältin dem beschuldigten Familienrichter vorgeworfen, er habe mit seinem Beschluss "ein Zeichen gegen die staatlichen Corona-Regeln setzen wollen", hieß es im MDR-Bericht weiter. Dafür habe er die Kinder als Marionetten missbraucht und sein Amt mit Füßen getreten. Nach Überzeugung der Staatsanwältin habe der Angeklagte gezielt nach Kindern gesucht. Er habe dann zwei Kinder gefunden, deren Eltern ihm das quasi vorgetäuschte Kinderschutzverfahren ermöglichten. Der Staatsanwältin zufolge sei es ihm nur darum gegangen, gegen die Corona-Schutzmaßnahmen vorzugehen. Die Kinder hätten ihm als "Mittel zum Zweck" gedient. Im Gerichtssaal zitierte sie aus Mails und Chats, die ihre Auffassung bestätigen sollten.

Im April 2021 hatte der Richter am Weimarer Familiengericht entschieden, dass die Kinder entgegen den damals verfügten Corona-Regeln im Unterricht keine Masken tragen brauchten. In höheren Instanzen wurde sein Urteil anschließend unter anderem mit der Begründung wieder aufgehoben, der Familienrichter sei für die Entscheidung nicht zuständig gewesen.

Im Prozess erklärte Dettmar, es sei ihm bei seiner Entscheidung ausschließlich um das Wohl der Kinder gegangen. Jederzeit würde er wieder so handeln. Auch nach Auffassung des Verteidigers, der auf Freispruch plädierte, ginge es dem Angeklagten nur um das Kindeswohl. Die Urteilsverkündung wird in der kommenden Woche erwartet.

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