Deutschland

Antifa-Feindesliste: Rechtsanwalt Markus Haintz stellt Strafanzeige gegen hr und Polizei

Der Hessische Rundfunk und die Polizei verlinkten eine Feindesliste der Antifa mit Namen und Adressen von AfD-Politikern auf ihren Seiten. Der Rechtsanwalt Markus Haintz hat deswegen nun Strafanzeige gegen den Sender und die Polizei erstattet.
Antifa-Feindesliste: Rechtsanwalt Markus Haintz stellt Strafanzeige gegen hr und PolizeiQuelle: www.globallookpress.com © Boris Roessler/dpa

Der als Kritiker der Corona-Maßnahmen bekannte Rechtsanwalt Markus Haintz hat bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden Strafanzeige gegen den Hessischen Rundfunk (hr) und die hessische Polizei erstattet. Es geht um die Veröffentlichung der Adressen hessischer AfD-Politiker im Internet. Die Frankfurter Antifa hatte vor dem Hintergrund des Wahlkampfs in Hessen diese Adressen auf einer Feindesliste öffentlich gemacht. Die Polizei hatte die Antifa-Seiten in einer Pressemitteilung verlinkt, die Hessenschau des hr hatte die Listen in einem Beitrag verlinkt. Mittlerweile haben sowohl Polizei als auch hr die Links entfernt.

Die Antifa hatte dazu aufgerufen, die auf der Liste verzeichneten AfD-Politiker zu kontaktieren und sie verbal oder körperlich zu attackieren (Schreibweise hier und in der Folge wie im Original):

"Es gibt derzeit eine anlaufende Debatte um die Forderung eines AfD-Verbots. Lasst uns der AfD jedoch vorallem auf militanter Weise begegnen, ihnen das Leben zur Hölle machen und zeigen, was wir von ihrer menschenverachtenden Politik halten. Ob das der antifaschistische Hausbesuch, die Zertsörung von Wahlkampfständen oder die klassische Konfrontation mit Politiker der Partei bedeuten – wir freuen uns über jede sinnvolle Intervention! Viel Spaß beim Lesen."

Zu seiner Anzeige gegen die Polizei schrieb Haintz auf Twitter/X am Donnerstag:

"Ich habe soeben Strafanzeige gegen die hessische Polizei bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden erstattet, wegen des Verdachts der Beihilfe zum gefährdenden Verbreiten personenbezogener Daten, § 126a StGB. Inzwischen hat die hessische Polizei die Links zu den antiFASCHISTEN Seiten entfernt. Um 15:22 Uhr waren diese noch sichtbar, Beweise wurden gesichert und übermittelt. Ich bin gespannt mit welcher Argumentation die Staatsanwaltschaft Wiesbaden das Verfahren einstellen wird. Es liegt der Verdacht nahe, dass die Polizei möchte, dass die Adressen der AfD-Politiker gefunden werden."

Seine Anzeige gegen den hr verkündete Haintz am Freitag mit diesen Worten:

"Neben der hessischen Polizei verlinkte auch die @hessenschau auf die Feindesliste der mit faschistischen Methoden agierenden sog. 'Antifa'. Ich habe soeben Strafanzeige gegen den hessischen Rundfunk bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erstattet, wegen des Verdachts der Beihilfe zum gefährdenden Verbreiten personenbezogener Daten, § 126a StGB. Inzwischen hat die Hessenschau die Links nach massiver Kritik der Twitter-Community entfernt. Es liegt der Verdacht nahe, dass der hessische Rundfunk möchte, dass die Adressen der AfD-Politiker gefunden werden."

Weitere Anzeigen ähnlichen Inhalts stellte Haintz am Freitag gegen die Verantwortlichen des zum Werbekonzern Ströer gehörenden Portals T-Online und die Verantwortlichen eines weiteren Medienportals, dessen Namen er nicht öffentlich machte.

Mehr zum Thema – Antifa Frankfurt veröffentlicht AfD-Privatadressen, um ihnen "das Leben zur Hölle zu machen"

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.