Deutschland

Rügen wehrt sich mit zweitem Gutachten gegen Habecks Flüssiggas-Terminal

Im Auftrag der Gemeinde Binz erstellte die Wismarer Professorin für Wasserbau Bärbel Koppe ein weiteres Gutachten gegen den Bau des LNG-Terminals auf Rügen. Das Uferbauwerk sei nicht gesichert, die Sicherheitszonen für den restlichen Schiffsverkehr würden nicht eingehalten, und die Antragsdaten seien veraltet.
Rügen wehrt sich mit zweitem Gutachten gegen Habecks Flüssiggas-TerminalQuelle: www.globallookpress.com © Stefan Sauer/dpa

Die Gemeindeverwaltung Binz auf Rügen hat ein zweites Gutachten gegen den Bau eines Flüssiggasterminals auf der Ferieninsel vorgelegt. Wie der Nordkurier am Mittwoch berichtete, kritisierte die Wismarer Professorin für Wasserbau und Hydromechanik Bärbel Koppe in ihrem aktuell veröffentlichtem Gutachten gleich mehrere Punkte an den Ausbauplänen für den Hafen Mukran. Sie kam dabei zu dem Urteil, dass die Antragsunterlagen für den Hafenumbau "signifikante und auch durch Planüberarbeitung nicht heilbare Mängel" aufwiesen.

Konkret bemängelte die Professorin folgende Punkte: Die Standsicherheit des Uferbauwerks sei bei der geplanten Hafenausbaggerung nicht mehr gewährleistet. Zudem kollidiere nach den neuen Plänen der Tankerverkehr mit dem restlichen Hafenbetrieb, weil die Sicherheitszone nicht eingehalten würden. Insofern gefährde der Ausbau den restlichen Schiffsverkehr, wie zum Beispiel den Fährbetrieb nach Schweden.

Schließlich veranschlage man in den geplanten Umbaumaßnahmen viel weniger LNG-Tanker-Verkehr, als tatsächlich für den geplanten Gasvolumenumschlag notwendig wären. Obendrein bezögen sich die Antragsunterlagen teilweise nicht einmal auf die aktuell geplanten Baumaßnahmen, sondern auf ältere überholte Vorhaben.

Das zuständige Wirtschaftsministerium der rot-roten Landesregierung habe mittlerweile verlautbaren lassen, die Kritikpunkte würden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft werden. Schon kurz nach der Regierungsentscheidung für den Bau des Flüssiggasterminals auf Rügen hatte die Gemeinde Binz vor dem Bundesverwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung mit dem Ziel des vorläufigen Baustopps beantragt. Der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt Reinhard Geulen hatte Anfang Juli dazu mitgeteilt:

"Die einstweilige Anordnung richtet sich gegen die Verlegung einer Pipeline von Lubmin nach Mukran auf Rügen, den Ausbau des Fährhafens Mukran zur Anlandung von Flüssiggastankern und die Errichtung einer industriellen Störfallanlage zur Regasifizierung des Flüssiggases im Hafenbereich."

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