
Spionage für Russland? Ex-Soldat im Fadenkreuz schwedischer Behörden

Die schwedische Staatsanwaltschaft verdächtigt einen 34-jährigen Mann der Spionage für Russland. Laut einer Presseerklärung wurde der Mann bereits Anfang Januar in Haft genommen. Am 15. Juni muss er sich in Stockholm vor Gericht verantworten.

In der Vergangenheit diente der Verdächtige nach Angaben der Behörden in den schwedischen Streitkräften und verfügte über Zugang zu vertraulichen Informationen. Im November 2025 sei er nach Moskau gereist und habe sich dort mit einem Vertreter der russischen Geheimdienste getroffen. Während des Treffens habe der Schwede versucht, Informationen zu übermitteln. Ob es ihm gelungen sei, präzisiert die Erklärung nicht.
Der Angeklagte muss sich außerdem wegen Stalkings im Zeitraum von Dezember 2025 bis einschließlich Januar 2026 verantworten. Des Weiteren sitzt er parallel zur laufenden Anklage wegen Anstiftung zum Mord in Untersuchungshaft. Aufgrund der laufenden Ermittlungen geben die Behörden derzeit keine weiteren Einzelheiten bekannt.
Laut schwedischen Medien war der Verdächtige zwischen 2018 und 2022 als IT-Berater für ein Unternehmen tätig, das mit den nationalen Streitkräften zusammenarbeitete. Im Jahr 2024 soll er sein eigenes Unternehmen im Bereich Cybersicherheit gegründet haben.
Mehr zum Thema – Polen: Drei Personen unter Verdacht auf Spionage für Russland festgenommen
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.