Europa

EU ermittelt gegen X – Musk: "Sie haben uns immer noch keine Beispiele geschickt"

Während die EU die Ermittlungen X wegen "Desinformation" und "terroristischer Inhalte" fortsetzt, hat Elon Musk erneut auf die anhaltenden Drohungen der EU unter dem Vorwand des Schutzes der Bürger mit Verweis auf den Digital Services Act reagiert.
EU ermittelt gegen X – Musk: "Sie haben uns immer noch keine Beispiele geschickt"Quelle: AP © Noah Burger

Die EU hat Ermittlungen gegen X (ehemals Twitter) wegen der angeblichen Verbreitung von Hassreden, Desinformationen und anderen "illegalen Inhalten" auf der Webseite eingeleitet. Der Social-Media-Riese soll nun beweisen, dass er das EU-Recht einhält.

Die Europäische Kommission kündigte diesen Schritt am Donnerstag an und teilte mit, dass sie im Rahmen der weitreichenden EU-Internetregulierung, dem Digital Services Act (DSA), ein "formelles Auskunftsersuchen" an X gerichtet habe.

"Dieses Ersuchen geht auf Hinweise zurück, die die Kommissionsdienststellen über die mutmaßliche Verbreitung illegaler Inhalte und Desinformationen, insbesondere die Verbreitung von terroristischen und gewalttätigen Inhalten und Hassreden, erhalten haben", so die Behörde.

In der Erklärung wurde zwar der laufende Krieg zwischen Israel und Gaza nicht erwähnt, aber EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton hatte zuvor erklärt, dass die EU nach den "Terroranschlägen der Hamas gegen Israel" am vergangenen Wochenende einen Anstieg der "Desinformationen" festgestellt habe. Musk reagierte auf die jüngste Untersuchung mit den Worten:

"Sie haben uns immer noch keine Beispiele geschickt."

Die palästinensische Gruppe hatte am Samstag einen Großangriff gestartet und Wellen von Kämpfern und Raketen nach Israel geschickt, woraufhin das israelische Militär tagelang Vergeltungsangriffe durchführte.

In einem Brief an den Eigentümer von X, Elon Musk, warnte Breton Anfang der Woche, dass der Webseite Strafen drohten, falls sie mit dem DSA in Konflikt gerate, und forderte eine schriftliche Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Die Geschäftsführerin von X, Linda Yaccarino, verteidigte die Politik der Webseite in einem offenen Brief an die EU am Donnerstag und betonte, die Plattform habe "Ressourcen umverteilt" und "Teams neu ausgerichtet", um Beiträge im Zusammenhang mit dem Konflikt in Israel zu verwalten. Sie sagte, dass Zehntausende von Beiträgen sowie Hunderte von Konten, die angeblich mit terroristischen Gruppen oder Extremismus in Verbindung stehen, seit letztem Samstag entfernt worden seien.

Nach den EU-Vorschriften können Webseites und Suchmaschinen mit einer Geldstrafe von bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Umsatzes belegt werden, wenn ein Verstoß gegen die Vorschriften festgestellt wird. Das Gesetz wird zwar erst Anfang 2024 in vollem Umfang in Kraft treten, aber Webseites, die als "sehr große Online-Plattformen" bezeichnet werden – oder solche mit mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern wie z. B. X – müssen die Anforderungen offensichtlich bereits seit August erfüllen.

Der Block wandte sich außerdem in einem weiteren "dringenden" Schreiben an den CEO von Meta (Facebook), Mark Zuckerberg, und forderte den Milliardär auf, innerhalb von 24 Stunden detailliert darzulegen, wie seine Plattformen gegen die Verbreitung von Desinformationen und "illegalen Inhalten" über den Krieg zwischen Israel und der Hamas vorgehen.

Mehr zum ThemaUpdates zum Nahost-Krieg: Iran hält Eröffnung weiterer Kriegsfronten gegen Israel für möglich

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.