Nahost

Internationaler Gerichtshof: Prozessbeginn nach Völkermordklage gegen Israel

Südafrika fordert den IGH in Den Haag auf, Israels Angriffe auf den Gazastreifen nach der UN-Konvention von 1948 als Völkermord einzustufen. Viele Staaten und rund 900 zivile Organisationen unterstützen die Klage. Die USA stellen sich vor Prozessbeginn explizit auf die Seite Israels.
Internationaler Gerichtshof: Prozessbeginn nach Völkermordklage gegen IsraelQuelle: www.globallookpress.com © Ali Hamad/apa images IMAGO

Von Felicitas Rabe

Am Donnerstag beginnen vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag die ersten öffentlichen Anhörungen zur Klage Südafrikas gegen Israel. Das afrikanische Land fordert den IGH auf, Israels Angriffe auf die Menschen im Gazastreifen als Völkermord einzustufen. Südafrika fordert ein Ende der israelischen Militärangriffe auf Palästina und bezieht sich dabei auf die UN-Völkermordkonvention von 1948. Demnach sind alle Vertragsstaaten der Konvention in der Verantwortung, "alle in ihrer Macht stehenden angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um Völkermord zu verhindern".

Mit offiziellen Erklärungen unterstützen Malaysia, die Türkei, Jordanien, Bolivien, Nicaragua, Venezuela, die Malediven, Namibia, Pakistan, Brasilien und Kolumbien die südafrikanische Klage gegen Israel. Die Organisation Islamischer Länder mit 57 Mitgliedern erklärt ebenfalls ihre Unterstützung der Klage gegen Israel. Die slowenische Außenministerin Tanja Fajon fordert einen permanenten Waffenstillstand im Gazastreifen und wirft Israel vor, internationale Menschenrechte zu verletzen. Scharfe Kritik an Israels Angriffen auf Palästina übte auch der Präsident der Russischen Föderation. Wie Arte am 2. November berichtete, verglich Wladimir Putin die Belagerung des Gazastreifens mit der Belagerung Leningrads durch die Nazis. 

Auf gemeinsame Initiative der US-amerikanischen demokratischen Politikerin Ilhan Omar mit der Bundestagsabgeordneten Sevim Dağdelen haben mittlerweile rund 400 Abgeordnete aus 28 Ländern einen Aufruf für einen sofortigen, dauerhaften Waffenstillstand im Gazastreifen unterschrieben. Mehr als 900 Volksbewegungen, Gewerkschaften, politische Parteien und andere Organisationen unterzeichneten zudem einen offenen Brief, in dem sie die Staaten auffordern, die Klage Südafrikas gegen Israel aufgrund der Völkermordkonvention zu unterstützen.

Die Arabische Liga bekräftigte kurz vor Prozessbeginn noch einmal ihre Unterstützung für die südafrikanische Völkermordklage beim IGH, berichtete das Nachrichtenmagazin Doha News am Donnerstag. Der Generalsekretär des Bündnisses, Ahmed Aboul Gheit, erklärte am Mittwoch in einem X-Post: "Es ist natürlich und logisch, dass die Arabische Liga die Klage Südafrikas gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof wegen des Vorwurfs des Völkermordes voll unterstützt."

Vom Gericht erwarte die Arabische Liga ein "ein gerechtes und mutiges Urteil, das diesen aggressiven Krieg beendet und dem Vergießen palästinensischen Blutes ein Ende setzt", so Aboul Gheit. Gerne hätte sich das Staatenbündnis der Klage angeschlossen, aber die Organisation sei dazu nicht berechtigt. Der Generalsekretär dankte Südafrika für die Klage-Initiative:

"Ich danke Südafrika und seiner Regierung für diese prinzipientreue Haltung, bei der Moral und menschliche Werte Vorrang vor allen anderen Erwägungen haben."

Die UN-Völkermordkonvention von 1948 war im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg und den Holocaust beschlossen worden. Südafrika beruft sich bei seiner Klage gegen Israel auf Artikel II der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. In der Klageschrift heißt es: "Die Handlungen und Unterlassungen Israels ... haben völkermörderischen Charakter, weil sie darauf abzielen, einen wesentlichen Teil der nationalen, rassischen und ethnischen Gruppe der Palästinenser zu vernichten."

Als Vertragsparteien der Völkermordkonvention der Vereinten Nationen fallen Israel und Südafrika in die Zuständigkeit des IGH. Abschließend bewertet Doha News die Verantwortung der Staaten, die die UN-Konvention unterzeichnet haben: "Jeder Staat, der die Konvention ratifiziert hat, ist nicht nur verpflichtet, Völkermord zu unterlassen, sondern auch Maßnahmen zu ergreifen, um ihn zu verhindern und zu bestrafen. Der Vertrag definiert Völkermord ausdrücklich als 'Handlungen, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten'."

Vor Prozessbeginn hat der Sprecher des US-Außenministeriums Matt Miller noch mal die Position der USA klargestellt, so eine Meldung in der Frankfurter Rundschau vom Donnerstag. Demnach weisen die USA die Vorwürfe eines israelischen Völkermords an den Palästinensern zurück. Die Palästinenser seien diejenigen, die Massenmord an den Juden fordern. Miller erklärte: "Tatsächlich sind sie diejenigen, die Israel gewaltsam angreifen, die weiterhin offen die Vernichtung Israels und den Massenmord an Juden fordern." Israel habe das Recht, "sich gegen die terroristischen Akte der Hamas zu verteidigen".

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