Nahost

Flugzeugunglück in Iran: Kampfjet vom Typ Su-22 stürzt im Süden des Landes ab

In Iran ist es am Samstag zu einem Flugzeugunglück gekommen. Bei der Maschine handelt es sich um ein Kampfflugzeug vom Typ Su-22. Die Behörden melden weder Todesopfer noch Verletzte. Der Pilot des verunglückten Kampfjets soll rechtzeitig den Schleudersitz betätigt haben.
Flugzeugunglück in Iran: Kampfjet vom Typ Su-22 stürzt im Süden des Landes ab© Album / Daniele Faccioli / Stocktrek Images

Ein Kampfflugzeug der Armee der Wächter der Islamischen Revolution ist am Samstag im Süden Irans abgestürzt. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Tasnim ereignete sich das Unglück in der Nähe des Sees Parischan unweit der Stadt Kāzerūn. Demnach wurde der Absturz des Jagdflugzeuges vom Typ Su-22 durch ein technisches Problem verursacht. Die Nachrichtenagentur veröffentlichte ein Foto vom Absturzort.

Fachreddin Keschavarz, der Direktor der Flughäfen in der Provinz Fars, bestätigte den Vorfall. Er meldete weder Todesopfer noch Verletzte. Das Flugzeug sei auf ein militärisches Gelände gestürzt.

Nach Tasnim-Informationen soll sich der Pilot aus dem Flugzeug katapultiert haben. Es war nicht das erste Unglück dieser Art in Iran. Im August 2022 und im September 2022 waren zwei Su-22 aus russischer Produktion in den Provinzen Fars und Hormozgan abgestürzt.

Mehr zum ThemaJapan nach Absturz besorgt: Pentagon fliegt Osprey-Maschinen trotz Sicherheitsbedenken weiter

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.