Rechtsanspruch auf Ganztagsplatz kommt – mit Lücken in Westdeutschland

Ab 1. August 2026 haben Eltern in der BRD einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulanfänger. Zumindest prinzipiell. Denn in den westdeutschen Bundesländern ist die Versorgung mit einem Ganztagsplatz noch lückenhaft.

Mit dem neuen Schuljahr 2026/27 beginnt nicht nur für die Erstklässler eine neue Epoche. Auch für berufstätige Eltern kommt eine Entlastung. Ab dem 1. August haben sie einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für ihr Kind.

Die Einführung der von der Großen Koalition im Jahr 2021 beschlossenen Maßnahme erfolgt stufenweise: Zunächst kommt das Angebot für Erstklässler, die nun Anspruch auf je acht Stunden Bildung und Betreuung täglich von Montag bis Freitag haben. Die Unterrichtszeit ist in diesen acht Stunden inbegriffen.

Bis zum Schuljahr 2029/30 soll das Angebot dann auch die Viertklässler erreicht haben. Die Betreuung kann entweder in der Schule selbst oder in einem Hort erfolgen und findet auch in den Schulferien statt – es ist nur eine maximale Schließzeit von vier Wochen vorgesehen. Für die Familien bleibt – sofern man von beruflichen Zwängen absieht – die Inanspruchnahme dieses Angebots freiwillig. Die Kosten für die Betreuung hängen vom Wohnort der Familie ab.

Eigentlich hätten die Bundesländer seit dem Beschluss von 2021 fünf Jahre Zeit gehabt, sich auf die Einführung des Ganztags an Grundschulen vorzubereiten. Doch offensichtlich hat die Zeitspanne nicht gereicht. Denn wie sowohl der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) als auch das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) feststellen, fehlen noch Ganztagsplätze. Das betrifft fast ausschließlich den Westteil der BRD.

So konstatierte der DGB in einer Stellungnahme von Ende Juli 2026, dass dem Nationalen Bildungsbericht zufolge nur sieben Prozent der Kommunen den Rechtsanspruch bereits vollständig erfüllen könnten. Zum Start im August 2026 fehlten noch 166.000 zusätzliche Plätze.

In einer im Februar dieses Jahres erschienene Studie des IW wurden bei der Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes von 2021 nur in den östlichen Bundesländern sowie im Stadtstaat Hamburg keine größeren Probleme vorausgesagt. Dort sei es unwahrscheinlich, dass Eltern sich erfolglos um einen Ganztagsbetreuungsplatz bemühen würden. In Westdeutschland sei das nicht der Fall.

Ausgehend von den Betreuungswünschen von Eltern im Jahr 2024 müssten die westlichen Bundesländer bis 2029/30 149.700 zusätzliche Ganztagsplätze schaffen, um den Bedarf zu decken. So gebe es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen eine Lücke von 45.300 Plätzen und in Bayern von 42.300.

Auch die bereits bestehenden Ganztagsangebote erfüllten die vom Gesetzgeber gestellten Anforderungen nicht vollständig. Dem IW zufolge geht es vor allem um die Ferienbetreuung, denn viele Betreuungsangebote in Westdeutschland beschränken sich auf die Schultage.

Hier sei vorauszusehen, dass sich die Schulen mit Ersatzlösungen oder der Vergrößerung von Betreuungsgruppen behelfen. Die Deutsche Presse-Agentur zitierte den IW-Experten Wido Geis-Thöne mit der Befürchtung, dass im Zweifelsfall die Qualität der Betreuung leiden könnte.

Möglich ist laut IW auch die Verwaltung des Mangels: So könnten Betreuungskapazitäten den älteren Grundschülern weggenommen und auf die Erstklässler verlagert werden, um der gesetzlichen Pflicht zum Ganztagsangebot nachkommen zu können.

Das heißt: Nicht für jeden Erstklässler steht ein regulärer Platz zur Verfügung, der den Qualitätsanforderungen genügt. Und womöglich wird dann der Erstklässler betreut, aber nicht mehr sein älteres Geschwisterkind. Wie groß der Mangel an Plätzen wirklich ist, wird sich erst herausstellen, wenn feststeht, wie viele Eltern auf eine Ganztagsbetreuung ihrer Schulanfänger verzichten.

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